Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen der Chargemyphone GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Robert Taglauer, Hans-Pinsel-Straße 4, 85540 Haar (nachfolgend „Chargemyphone“), und ihren Kunden für die Nutzung ihrer Dienste hinsichtlich eines app- und webbasierten Vermietungskonzepts („Chargemyphone“) für geladene Powerbanks (Akkus) nebst Kabel zum Zweck der Versorgung von Endgeräten des Kunden mit Strom.
  2. Die vorliegenden AGB gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge, auch wenn in diesen nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Abweichende AGB des Kunden gelten nicht, auch wenn Chargemyphone ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Sondervereinbarungen gehen diesen AGB vor; dies gilt nicht für vorformulierte Vertragsbedingungen des Kunden.
  3. Individuelle Absprachen sowie Nebenabreden und Ergänzungen haben Vorrang zu den Geschäftsbedingungen, soweit sie schriftlich festgehalten sind.
  4. Chargemyphone schließt nur Verträge mit volljährigen Personen. Mit Vertragsschluss erklärt der Kunde, dass er mindestens 18 Jahre alt ist.

§ 2. Vertragsschluss, Vertragsumfang und Registrierung

  1. Die Darstellungen und Werbungen der Leistungen von Chargemyphone auf Webseiten, Social-Media-Kanälen, Broschüren oder in anderen Werbeanzeigen stellen keine verbindlichen Angebote zum Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertragsverhältnis zwischen den Parteien kommt grundsätzlich nur über die App von Chargemyphone zustande.
  2. Voraussetzungen für den Vertragsschluss und die Powerbank-Nutzung ist ein Nutzerkonto in der App von Chargemyphone. Durch die Eingabe des Vor- und Nachnamens, der Adresse, der E-Mail-Adresse, der persönlichen Mobilfunknummer, Angabe der Zahlungsmethode sowie weiterer Daten, soweit diese im jeweiligen Registrierungsprozess anzugeben sind, und das Akzeptieren dieser AGB im Rahmen des Registrierungsprozesses, kommt ein Nutzungsvertrag zwischen Chargemyphone und dem Kunden zustande.
  3. Die Anmietung der einzelnen Power-Banks erfolgt durch Abschluss eines Einzelmietvertrages.
  4. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Registrierung in der App oder Abschluss von Einzelmietverträgen mit Chargemyphone.
  5. Nach der Registrierung muss der Kunde sein Gerät in der App mit einem Code verifizieren.
  6. Zum Abschluss von Einzelmietverträgen kann der Kunde in der App den QR-Code der Station, auf der die Powerbank sitzt, scannen und die Powerbank wird automatisch freigegeben. Mit dem Scannen des QR-Codes kommt der Einzelmietvertrag zustande.

§ 3. Preise und Zahlung

  1. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietzeit mit dem Bezahlen per Kreditkarte. Zeitgleich erfolgt die Überlassung der Powerbank.
  2. Die Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste von Chargemyphone, die auf den Geräten angezeigt wird. Sämtliche Preisangaben sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und verstehen sich in Euro.
  3. Die Zahlung erfolgt mittels einer der vorgegebenen Zahlungsmethoden.
  4. Die Miete wird nach ausgewiesenen Preisen über das Nutzerkonto abgerechnet.

§ 4. Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, eine Änderung seiner angegebenen Kontakt- oder Zahlungsdaten unverzüglich gegenüber Chargemyphone mitzuteilen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, seine Login-Daten vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren und nicht an Dritte weiterzugeben.
  3. Ferner ist der Kunde verpflichtet, bei der Nutzung der App von Chargemyphone jegliche Handlungen zu unterlassen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen.
  4. Es ist untersagt, die Chargemyphone App mit informationstechnischen Methoden auszulesen, zu kopieren oder zu manipulieren.
  5. Der Kunde hat einen Verlust seines Mobiltelefones oder die sonstige Möglichkeit der unberechtigten Nutzung des Chargemyphone Nutzerkontos von Dritten gegenüber Chargemyphone unverzüglich anzuzeigen. Chargemyphone wird sodann zur Meidung einer missbräuchlichen Nutzung den Zugang sperren und den Kunden per E-Mail darüber informieren.
  6. Vor der Verwendung der Powerbank und des Kabels hat der Kunde diese sorgfältig auf Vorschäden zu prüfen.
  7. Der Kunde verpflichtet sich, die Stromversorgung durch die Powerbank nur mittels einer zugelassenen und intakten Stromleitung zu nutzen. Der Kunde ist auch verpflichtet, die Powerbank vor unsachgemäßem Gebrauch zu schützen. Insbesondere ist es ihm untersagt, sie offenem Feuer oder offenem Wasser auszusetzen. Sie darf auch nicht in Nähe leicht entzündlicher Stoffe aufgestellt werden.
  8. Während der Mietdauer ist der Kunde verpflichtet,
    1. die Powerbank und Kabel pfleglich zu behandeln,
    2. die Powerbank und Kabel nicht unbeaufsichtigt zu lassen,
    3. Mängel und Schäden, insbesondere Gewalt- oder Unfallschäden, oder grobe Verschmutzungen unverzüglich Chargemyphone mitzuteilen und
    4. es zu unterlassen, die Powerbank oder einen Teil der Powerbank in irgendeiner Weise zu modifizieren oder zu zerlegen, Zubehör anzubringen oder anderweitig zu verändern oder zu entstellen oder ein Chargemyphone Stromnetz zu Werbe- oder Geschäftszwecken zu verwenden.
  9. Der Kunde ist verpflichtet, geeignete Sicherungsmaßnahmen gegen Diebstahl oder Sachbeschädigung für die Mietsache durchzuführen.
  10. Bei einem Verstoß oder Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen die vorgenannten Pflichten behält sich Chargemyphone vor, das Nutzerkonto des Kunden vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Chargemyphone behält sich die Geltendmachung weitergehender Ansprüche vor. Weiterhin ist Chargemyphone berechtigt, im Falle eines Verstoßes, der zu Verlusten, Schäden, Kosten oder Wertminderungen für Chargemyphone führt, einen entsprechenden Betrag vom Konto des Kunden zur Kompensation des Schadens abzubuchen.

§ 5. Mängel der Mietsache

  1. Bei Beschädigungen, Verlust, Diebstahl der Powerbank o. ä. hat der Kunde Chargemyphone unverzüglich zu informieren, entweder per E-Mail: service@chargemyphone.rent oder über den telefonischen Support (Tel.-Nr.: +49 202044613). Liegt eine solche Meldung zu Beginn des Mietverhältnisses nicht vor, wird davon ausgegangen, dass die Powerbank frei von Schäden übergeben worden ist. In einem solchen Fall ist es dem Kunden untersagt, die Powerbank zu verwenden.
  2. Chargemyphone ist verpflichtet, rechtzeitig gerügte Mängel auf eigene Kosten zu beseitigen, soweit sie den bestimmten Einsatz der Mietsache nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Anstatt der Mängelbeseitigung kann Chargemyphone dem Kunden eine funktionell gleichwertige Sache zur Verfügung stellen, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Kann der Defekt durch eine kurzfristige Reparatur nicht sofort behoben werden und steht auch kein Ersatz zur Verfügung, so haben beide Vertragsparteien das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Eintritt des Defekts verpflichtet.
  3. In der Zeit, in der die Tauglichkeit der Mietsache für den Kunden vollkommen aufgehoben ist, braucht der Kunde keine Vergütung zu bezahlen. Für die Zeit, in der die Tauglichkeit der Mietsache gemindert ist, hat der Kunde nur eine angemessene herabgesetzte Vergütung zu zahlen. Wenn die Tauglichkeit des Mietobjekts nur unwesentlich gemindert ist, kommt eine Minderung der Vergütung nicht in Betracht.
  4. Ist Chargemyphone zur Mängelbeseitigung verpflichtet und lässt eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung erfolglos verstreichen, ist dem Kunden ein Rücktrittsrecht vorbehalten. Dieses Rücktrittsrecht besteht auch, wenn bei Beseitigungspflicht die Mängelbeseitigung scheitert.

§ 6. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss

  1. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet Chargemyphone nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
  3. Schadensersatzansprüche aus Delikten sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht.
  4. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Chargemyphone nur durch Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), bzw. bei Vorliegen von Verzug oder Unmöglichkeit.
  5. Die Haftung aus leichter Fahrlässigkeit, aus Delikten sowie aus Ersatz vergeblicher Aufwendungen besteht nur bei Schäden, die vorhersehbar und typisch sind.
  6. Die Abs. 2-5 gelten auch bei Handlungen von Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen von Chargemyphone.
  7. Bei Fällen von Arglist, Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz finden die Haftungsbeschränkungen sowie die gekürzte Gewährleistung keine Anwendung.

§ 7. Vertragsbeendigung, Kündigung

  1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Einzelmietvertrag endet mit der Rückgabe der Powerbank an einer der vorgesehenen Rückgabestationen. Freie Ladestationen können über die Chargemyphone-App ermittelt werden.
  2. Chargemyphone übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Ladestation zur Rückgabe frei ist, bei der die Powerbank angemietet wurde. Es obliegt dem Kunden, eine freie Ladestation zu ermitteln.
  3. Der Kunde darf die Powerbank höchstens 10 Tage in Besitz nehmen und nutzen. Nach Beendigung der Nutzung wird die Powerbank Eigentum des Kundens.
  4. Wird die Powerbank beschädigt, nicht funktionsfähig zurückgegeben oder innerhalb des maximalen Nutzungszeitraums von 10 Tagen nicht zurückgegeben, wird dem Kunden ein Betrag laut Preisliste (Schadensersatzpauschale) zusätzlich zur Miete berechnet. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass der Schaden bei Chargemyphone geringer ist.
  5. Gegen Ansprüche von Chargemyphone kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde auch nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
  6. Chargemyphone behält sich vor, ihre Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis an einen Dritten (Inkassodienstleister) abzutreten. Über eine entsprechende Abtretung wird der Kunde rechtzeitig informiert.
  7. Eine außerordentliche Kündigung ist entsprechend den Voraussetzungen des § 543 BGB möglich.

§ 8. Datenschutz

  1. Chargemyphone verpflichtet sich zur Einhaltung aller in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
  2. Chargemyphone erhebt personenbezogene Daten des Kunden zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung seiner vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, außer es besteht eine gesetzliche Frist oder ist zur Vertragsdurchführung erforderlich. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Kunden ist möglich. Zudem hat der Kunde das Recht auf Datenübertragung, Löschung, Berichtigung, Einschränkung oder Sperrung der personenbezogenen Daten. Entsprechende Fragen und Anträge kann der Kunde direkt an Chargemyphone richten. Der Kunde hat zudem das Recht, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn er der Ansicht ist, dass die Datenverarbeitungsprozesse von Chargemyphone gegen datenschutzrechtliche Regelungen verstoßen.

§ 9. Änderung der AGB

  1. Chargemyphone behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Maßgeblich bei Neuabschlüssen von Verträgen ist die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung.
  2. Gegenüber Bestandskunden ist eine Änderung der vereinbarten AGB unter den folgenden Einschränkungen möglich: Umstände, die eine solche Änderung rechtfertigen, sind nachträglich eingetretene, unvorhersehbare Änderungen, die Chargemyphone nicht veranlasst und auf die sie keinen Einfluss hat und die sich einseitig zulasten einer Partei auswirken, sowie in den AGB entstandene Lücken, die zu Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages führen. Chargemyphone wird dem Kunden die abgeänderten AGB sechs Wochen vor deren Inkrafttreten übersenden und dabei die Umstände, die Anlass der Änderung sind, sowie den Umfang der Änderungen benennen. Sofern der Kunde der Änderung nicht vor Inkrafttreten schriftlich oder per Fax widerspricht, sondern durch weitere Inanspruchnahme der Leistungen der Chargemyphone seine Zustimmung zu den neuen AGB erklärt, gilt die Änderung als akzeptiert; die AGB in ihrer dann geänderten Fassung gelten dann ab dem angekündigten Zeitpunkt auch für bestehende Verträge. Im Falle des rechtzeitigen, formwirksamen Widerspruchs gelten im Verhältnis der Parteien die früheren AGB weiter; in diesem Fall sind sowohl der Kunde als auch Chargemyphone berechtigt, den Vertrag mit ordentlicher Frist zu kündigen.

§ 10. Streitbeilegung

Allgemeine Informationspflicht zur alternativen Streitbeilegung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 35 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz):

Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur Verfügung, die Sie unter dieser Adresse finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Chargemyphone nicht verpflichtet und auch nicht bereit.

§ 11. Schlussbestimmungen

  1. Der zwischen Chargemyphone und dem Kunden abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrecht. Die Vertragssprache ist deutsch. Ein Vertragstext ist gespeichert und kann jederzeit an den Kunden herausgegeben werden.
  2. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.

Stand: Oktober 2023